Schäden oder Mängel im oder am Gebäude Ihres Wohnhauses , sind bitte umgehend zu melden.
Alle Schäden oder Mängel sind uns grundsätzlich zu melden. Die Beauftragung der Handwerker durch unsere Mieter ist nicht zulässig.
Sollte außerhalb unserer Geschäftszeiten (abends, nachts, sonn- und feiertags) notfallmäßiger Reparaturbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Handwerkerfirmen.
Nach der Notfallmeldung informieren Sie uns bitte umgehend am nächsten Werktag über den eingetretenen Schaden und die von Ihnen beauftragte Handwerkerfirma.